Verkauf auf Marktplätzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote sowie für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung sämtlicher zwischen der MarketPlace Expert B.V. als Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern abzuschließenden Verträge. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Amsterdam unter der Nummer 98722727 hinterlegt.
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E-Mail: info@mpexpert.nl
Telefon: 085 007 41 87
Adresse: Lagendijk 3 – A112, 1541 KA, Koog aan de Zaan
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen, sowohl im Singular als auch im Plural.
Abonnementinhaber: die Partei, an die sich das Angebot der MarketPlace Expert B.V. richtet, mit der die MarketPlace Expert B.V. den Vertrag geschlossen hat oder zu deren Gunsten das Rechtsgeschäft vorgenommen wird oder werden soll, aufgrund dessen Leistungen an diese Partei erbracht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von der Form, in der sie zugänglich gemacht werden (in Papierform oder elektronisch, zum Beispiel über die Website der MarketPlace Expert B.V.).
Leistungen: alle Arbeiten und sonstigen Tätigkeiten, die von der MarketPlace Expert B.V. für den Abonnementinhaber ausgeführt werden, sowie Arbeiten, die hiermit in Zusammenhang stehen.
Indirekter Schaden: Schaden, den ein Abonnementinhaber als indirekte Folge irgendeiner Pflichtverletzung oder irgendeines Handelns oder Unterlassens seitens der MarketPlace Expert B.V. erleidet. Hierunter fallen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: entgangener Gewinn oder entgangener Umsatz des Abonnementinhabers, oder Schäden infolge entgangener Chancen des Abonnementinhabers, Schäden infolge der Schließung eines Verkaufskontos des Abonnementinhabers, Schäden infolge der Lieferung mangelhafter Produkte oder verspäteter Lieferung von Produkten durch den Abonnementinhaber an seine eigenen Kunden, oder Schäden des Abonnementinhabers oder Dritter infolge der (auf dem jeweiligen Marktplatz) verwendeten Produktinformationen.
MarketPlace Expert B.V.: Handelsname des als solches im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der Nummer 98722727 eingetragenen Unternehmens.
Vertrag: jede schriftliche, elektronische oder in sonstiger Form getroffene Vereinbarung zwischen dem Abonnementinhaber und der MarketPlace Expert B.V. über die Erbringung von Leistungen durch die MarketPlace Expert B.V. zugunsten des Abonnementinhabers.
Artikel 2. Geltungsbereich dieser Bedingungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind Bestandteil aller Verhandlungen, Angebote, Aufträge, Offerten, Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form erfolgen, bei denen die MarketPlace Expert B.V. Leistungen anbietet oder für den Abonnementinhaber erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt auch für Zusatzaufträge oder Folgeaufträge des Abonnementinhabers.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls, wenn die MarketPlace Expert B.V. im Rahmen der Durchführung des Vertrages in irgendeiner Weise mit Dritten zusammenarbeitet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Voraus ausdrücklich und schriftlich zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber vereinbart wurden.
2.4 Die MarketPlace Expert B.V. weist die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnementinhabers ausdrücklich zurück. Für den Fall, dass der Abonnementinhaber dennoch in irgendeiner Weise auf eigene Bedingungen verweist, ohne dass deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, behält sich die MarketPlace Expert B.V. das Recht vor, den betreffenden Vertrag aufzulösen, ohne dadurch schadensersatzpflichtig zu werden.
2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft. In einem solchen Fall werden die MarketPlace Expert B.V. und der Abonnementinhaber innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Feststellung der Nichtigkeit oder der Aufhebung in Konsultation treten, mit dem Ziel, eine oder mehrere neue Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die dem Zweck, dem Inhalt und der Formulierung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung(en) so weit wie möglich entsprechen.
Artikel 3. Angebote und Zustandekommen des Vertrages
3.1 Alle Angebote der MarketPlace Expert B.V. sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben ist. Die MarketPlace Expert B.V. behält sich damit das Recht vor, unverzüglich nach Annahme durch den Abonnementinhaber das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern, ohne zur Zahlung irgendeines Schadensersatzes verpflichtet zu sein.
3.2 Alle Offerten der MarketPlace Expert B.V. sind 30 (dreißig) Kalendertage ab dem Datum der Offerte gültig, sofern in der Offerte nicht etwas anderes angegeben ist.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Offerte innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer und ohne Vorbehalte oder Änderungen vom Abonnementinhaber schriftlich bestätigt wird. Ein Vertrag zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber kommt ebenfalls zustande, wenn die MarketPlace Expert B.V. die getroffene(n) Vereinbarung(en) schriftlich bestätigt und der Abonnementinhaber die Richtigkeit dieser Bestätigung nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab dem Datum dieser Bestätigung, oder sofern dieser Zeitraum kürzer ist, vor Beginn der Arbeiten durch die MarketPlace Expert B.V., schriftlich bestreitet.
3.4 Die in der Offerte genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (BTW), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Artikel 4. Durchführung des Vertrages
4.1 Im Rahmen eines Vertrages ist die Verpflichtung der MarketPlace Expert B.V. ausschließlich als Bemühensverpflichtung (Best-Efforts) zu verstehen. Die MarketPlace Expert B.V. ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen nach bestem Können und unter Beachtung der jeweils erforderlichen Sorgfalt zu erfüllen.
4.2 In allen Fällen, in denen die MarketPlace Expert B.V. dies für wünschenswert oder notwendig hält, ist sie berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen oder sich von Dritten unterstützen zu lassen.
4.3 Wenn für die Fertigstellung der Arbeiten durch die MarketPlace Expert B.V. eine bestimmte Frist vereinbart wurde, handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist (keine „feste Frist“), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Eine Überschreitung der vereinbarten Frist durch die MarketPlace Expert B.V. stellt daher keine Pflichtverletzung dar. Der Abonnementinhaber kann den Vertrag aus diesem Grund nicht kündigen oder auflösen und hat aus diesem Grund keinen Anspruch auf Schadensersatz.
4.4 Wenn die MarketPlace Expert B.V. den Auftrag erhält, gemeinsam mit einem Dritten einen Auftrag oder einen Teil eines Auftrags zu erfüllen, wird die MarketPlace Expert B.V. in Abstimmung mit allen Beteiligten festlegen, welche Aufgabe wem obliegt. Die MarketPlace Expert B.V. übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder deren Folgen seitens Dritter, mit Ausnahme der Haftung, die zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Artikel 5. Änderungen
5.1 Der Abonnementinhaber akzeptiert, dass die Zeitplanung des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien zwischenzeitlich vereinbaren, den Ansatz, die Arbeitsweise oder den Umfang des Auftrags und/oder die daraus resultierenden Arbeiten zu erweitern oder zu ändern.
5.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und des Abonnements gelten nur, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
5.3 Die MarketPlace Expert B.V. ist jedoch berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages die Tarife einmal jährlich entsprechend dem Preisindex des CBS (Centraal Bureau voor de Statistiek) anzupassen, ohne dass hierfür eine schriftliche Zustimmung erforderlich ist.
5.4 Wenn in Absprache mit dem Abonnementinhaber von dem ursprünglichen Vertrag zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber abgewichen wird, werden die daraus entstehenden Kosten für Mehrarbeit oder Minderarbeit dem Abonnementinhaber zu den Preisen und/oder Tarifen in Rechnung gestellt, die zum Zeitpunkt der Ausführung gelten.
Artikel 6. Leistungen, Rechnungen und Zahlungen
6.1 Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat der Abonnementinhaber Rechnungsbeträge stets ohne Abzug und ohne Berufung auf Aufrechnung innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen (Ausschlussfrist). Der Abonnementinhaber verzichtet ausdrücklich auf das Recht, gemäß Artikel 724 Rv Beschlag gegen sich selbst zu erwirken. Der Abonnementinhaber ist verpflichtet, auf erstes Anfordern und zur Zufriedenheit der MarketPlace Expert B.V. Sicherheit für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen zu leisten. Kommt der Abonnementinhaber einem solchen Verlangen nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach schriftlicher Mahnung nach, werden sämtliche Verpflichtungen gegenüber der MarketPlace Expert B.V. sofort fällig. Zahlt der Abonnementinhaber nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Rechnungsdatum, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, und schuldet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung die gesetzliche Handelszinsen (wettelijke handelsrente) auf den offenen Betrag. Bei der Zinsberechnung gilt ein Teil eines Monats als voller Monat. Alle außergerichtlichen Kosten, die der MarketPlace Expert B.V. in angemessenem Umfang entstehen, um ihre Forderung gegen den Abonnementinhaber einzuziehen, gehen zu Lasten des Abonnementinhabers.
6.2 Die MarketPlace Expert B.V. ist berechtigt, ihre Arbeiten aus dem Vertrag (teilweise) auszusetzen, wenn der Abonnementinhaber irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die in Artikel 6.1 genannte Verpflichtung.
6.3 Einwendungen gegen die Höhe einer von der MarketPlace Expert B.V. versandten Rechnung und/oder gegen die (Art der) Durchführung des Vertrages durch oder im Namen der MarketPlace Expert B.V. berechtigen den Abonnementinhaber nicht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.
6.4 Die gesamte Forderung der MarketPlace Expert B.V. aus dem Vertrag wird sofort und vollständig fällig, wenn:
a. eine Zahlungsfrist vom Abonnementinhaber überschritten wurde;
b. über den Abonnementinhaber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder der Abonnementinhaber einen Antrag auf Zahlungsaufschub (surséance van betaling) stellt;
c. der Abonnementinhaber verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
d. auf Vermögenswerte des Abonnementinhabers ein Beschlag gelegt wird;
e. der Abonnementinhaber irgendeine Verpflichtung gegenüber der MarketPlace Expert B.V. nicht erfüllt;
f. der Abonnementinhaber seinen Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt. Hierunter fällt auch der Fall, dass der Abonnementinhaber sein Unternehmen in eine zu gründende oder bestehende Gesellschaft einbringt oder den Unternehmenszweck ändert.
6.5 Zahlungen werden, sofern die MarketPlace Expert B.V. nicht anders angibt, stets zuerst auf geschuldete Kosten, danach auf Zinsen und anschließend auf fällige Rechnungen in der Reihenfolge ihres Alters angerechnet, auch wenn der Abonnementinhaber angibt, dass seine Zahlung andere Rechnungen und/oder Schulden betrifft.
6.6 Die MarketPlace Expert B.V. ist jederzeit berechtigt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen (teilweise) Vorauszahlungen zu verlangen.
6.7
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Auf erstes Anfordern der MarketPlace Expert B.V. hat der Abonnementinhaber nach Maßgabe der MarketPlace Expert B.V. angemessene Sicherheit für die unter dem Vertrag geschuldeten Zahlungen zu leisten. Unter angemessener Sicherheit versteht die MarketPlace Expert B.V. jedenfalls, jedoch ausdrücklich nicht ausschließlich, eine auf erstes Anfordern abrufbare unwiderrufliche Bankgarantie bei einem in den Niederlanden ansässigen Kreditinstitut von gutem Ruf.
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Falls der Abonnementinhaber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gerät er sofort in Verzug, und die MarketPlace Expert B.V. ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder ihre Verpflichtungen gegenüber dem Abonnementinhaber auszusetzen.
Artikel 7. Risiko und Haftung
7.1 Die MarketPlace Expert B.V. ist verantwortlich für die im Vertrag genannten Leistungen. Die MarketPlace Expert B.V. ist ausdrücklich nicht verantwortlich für die Qualität der Produkte, Schäden und/oder Mängel an den Produkten, die Festlegung des Produktpreises, die Bestellabwicklung sowie die (rechtzeitige) Lieferung und den Versand des Produkts, Customer Care und Kundenzufriedenheit und/oder Kundenbewertungen auf den Online-Marktplätzen. Die MarketPlace Expert B.V. ist ferner nicht dafür verantwortlich, dass die Produkte lokalen, nationalen oder europäischen Vorschriften entsprechen. Sämtliche vorgenannten Verantwortlichkeiten liegen beim Abonnementinhaber. Die MarketPlace Expert B.V. haftet hierfür nicht. Falls Schäden entstehen und/oder Kosten anfallen, weil die Verantwortlichkeiten des Abonnementinhabers nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, gehen diese zu Lasten des Abonnementinhabers.
7.2 Der Abonnementinhaber gewährleistet, dass alle von ihm der MarketPlace Expert B.V. zur Durchführung der Leistungen bereitgestellten Daten, Informationen und Anweisungen stets richtig und vollständig sind. Der Abonnementinhaber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße, vollständige und rechtzeitige Bereitstellung der Informationen, die für die Erbringung der Leistungen durch die MarketPlace Expert B.V. erforderlich sind, sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes vereinbart haben. Falls Schäden entstehen und/oder Kosten anfallen, weil diese Verantwortlichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, gehen diese zu Lasten des Abonnementinhabers. Außerdem ist die MarketPlace Expert B.V. berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen, bis der Abonnementinhaber seinen Verantwortlichkeiten nachgekommen ist.
7.3 Die MarketPlace Expert B.V. haftet nicht für Schäden und/oder Kosten, die durch Störungen bei den Online-Marktplätzen entstehen. Die MarketPlace Expert B.V. haftet auch nicht für Schäden und/oder Kosten, die sich aus der (Art und Weise) von Informationen (zum Beispiel Produktspezifikationen) ergeben, die auf dem Online-Marktplatz angegeben sind. Die MarketPlace Expert B.V. haftet ferner nicht für Schäden und/oder Kosten infolge von Krankheit von Personal oder infolge von Datenverlust. Zudem haftet die MarketPlace Expert B.V. nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, wie in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
7.4 Die MarketPlace Expert B.V. haftet nicht für indirekte Schäden.
7.5 Die Haftung der MarketPlace Expert B.V. für Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
7.6 Der Abonnementinhaber verfügt über ein Konto auf einem oder mehreren Marktplätzen. Der Abonnementinhaber ist selbst verantwortlich für die Wahl eines starken Passworts und für die Geheimhaltung dieses Passworts. Wenn der Abonnementinhaber Logins für andere Mitarbeitende innerhalb seiner Organisation anlegt, sind diese ebenfalls selbst verantwortlich für die Wahl eines starken Passworts und für die Geheimhaltung dieses Passworts. Die MarketPlace Expert B.V. haftet nicht für Schäden und/oder Kosten, die infolge der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verantwortlichkeiten entstehen.
7.7 Wenn die MarketPlace Expert B.V. ihre Verpflichtungen gegenüber dem Abonnementinhaber nicht erfüllt, gegenüber dem Abonnementinhaber unerlaubt handelt oder aus einem sonstigen Grund in Anspruch genommen wird, und vorbehaltlich der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertrag genannten Haftungsausschlüsse, ist die Gesamthaftung der MarketPlace Expert B.V. (unabhängig vom Haftungsgrund) auf den vom Abonnementinhaber erlittenen Verlust beschränkt und zudem begrenzt auf den Gesamtbetrag der von der MarketPlace Expert B.V. dem Abonnementinhaber in den sechs Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis in Rechnung gestellten Beträge (exklusive BTW) im Zusammenhang mit den Leistungen, die mit diesem Ereignis zusammenhängen, mit einem Höchstbetrag von 500,00 EUR je Ereignis oder Serie von Ereignissen mit gemeinsamer Ursache. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn der vom Abonnementinhaber erlittene Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der MarketPlace Expert B.V. oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
7.8 Der Abonnementinhaber stellt die MarketPlace Expert B.V., ihr Personal sowie gegebenenfalls von der MarketPlace Expert B.V. im Rahmen der Vertragserfüllung eingeschaltete Dritte von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz wegen (angeblich) erlittenen Schadens frei, der verursacht wurde durch oder anderweitig im Zusammenhang steht mit den von der MarketPlace Expert B.V. unter dem Vertrag erbrachten Leistungen, sofern nicht Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der MarketPlace Expert B.V. oder ihrer leitenden Angestellten vorliegt.
7.9 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten aller Mitarbeitenden der MarketPlace Expert B.V. sowie aller Dritten, die im Auftrag der MarketPlace Expert B.V. im Rahmen des Vertrages tätig sind. Diese können alle Einwendungen geltend machen, die die MarketPlace Expert B.V. aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abwehr der Haftung herleiten kann, als wären sie selbst Vertragspartei. Dies stellt einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von Artikel 6:253 BW dar. Die Anwendung von Artikel 6:254 Absatz 1 BW ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 8. Gegenstand der Vertraulichkeit
8.1 Als vertrauliche und geheime Informationen gelten:
• die Tatsache, dass der Abonnementinhaber die MarketPlace Expert B.V. zum Zwecke des Marketplace-Managements für die vom Abonnementinhaber vertretenen Marken beauftragt hat;
• Informationen, die in dem Sinne geheim sind, dass sie insgesamt oder in der richtigen Zusammenstellung und Anordnung ihrer Bestandteile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich sind für Personen innerhalb der Kreise, die sich üblicherweise mit solchen Informationen befassen; Informationen, die einen Handelswert besitzen, weil sie geheim sind; und Informationen, die von der Person, die rechtmäßig darüber verfügt, unter angemessenen Maßnahmen, angesichts der Umstände, geheim gehalten werden;
• Informationen, von denen die MarketPlace Expert B.V. vernünftigerweise wissen muss oder hätte wissen müssen, dass diese vertraulich sind.
8.2 Die Aufzählung in Artikel 8.1 ist nicht abschließend und umfasst auch schriftliche und mündliche Informationen, die Geschäftsgeheimnisse oder technische, kommerzielle oder finanzielle Daten enthalten, die nicht öffentlich verfügbar sind.
8.3 Ausnahmen von der Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Artikel 7.1 dieses Vertrages umfassen unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf:
• Informationen, die öffentlich bekannt sind;
• Informationen, die vom Abonnementinhaber veröffentlicht wurden;
• Informationen, die gesetzlich oder aufgrund eines Gerichtsurteils offengelegt werden müssen;
• Informationen, die aus öffentlichen Quellen verfügbar sind, zum Beispiel Zeitungen, Patentdatenbanken oder Informationswebsites;
• Informationen, die sich bereits vor dem Datum der Übermittlung durch den Abonnementinhaber im Besitz der MarketPlace Expert B.V. befanden;
• Informationen, die von einem Dritten erhältlich sind, ohne dass dieser Dritte durch die Übermittlung an die MarketPlace Expert B.V. eine Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber dem Abonnementinhaber verletzen würde;
• Informationen, die von der MarketPlace Expert B.V. unabhängig und ohne Nutzung von Informationen des Abonnementinhabers entwickelt wurden;
• Informationen, die ohne besondere Anstrengungen aus frei am Markt verfügbaren Produkten abgeleitet werden können.
Artikel 9. Geheimhaltungspflicht
9.1 Die MarketPlace Expert B.V. wird die erhaltenen Informationen ausschließlich im Rahmen der Ausführung des Auftrags verwenden. Sie wird die Informationen vertraulich behandeln und nicht veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung stellen. Zur Vermeidung einer Offenlegung der vertraulichen Informationen stellt die MarketPlace Expert B.V. sicher, dass die Informationen des Abonnementinhabers das gleiche Schutzniveau genießen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen. Dieses Schutzniveau entspricht dem, was angesichts der Branche und Aktivitäten, in denen die Parteien tätig sind, vernünftigerweise erwartet werden kann.
9.2 Die MarketPlace Expert B.V. wird während der Laufzeit des Vertrages ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Abonnementinhabers weder direkt noch indirekt Kontakt mit den Kunden des Abonnementinhabers aufnehmen.
9.3 Wenn vertrauliche Informationen trotz eines Schutzes gemäß Artikel 9.1 gehackt werden, liegt höhere Gewalt vor. In diesem Fall kann die MarketPlace Expert B.V. nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die infolge dieses Hacks entstehen.
9.4 Nur mit Zustimmung des Abonnementinhabers darf die MarketPlace Expert B.V. vertrauliche Informationen, wie die Namen der Unternehmen, für die sie Arbeiten durchgeführt hat, für eigene Zwecke nutzen, einschließlich Werbung.
Artikel 10. Dauer der Geheimhaltung
10.1 Die Geheimhaltungspflicht im Sinne der Artikel 8 und 9 dieses Vertrages gilt ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages.
10.2 Nach Beendigung der Verhandlungen oder des Auftrags werden die Informationen und alle Kopien davon auf erstes Anfordern des Abonnementinhabers zurückgegeben oder vernichtet, außer soweit die MarketPlace Expert B.V. die Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund eines Urteils einer zuständigen gerichtlichen, behördlichen, aufsichtsrechtlichen oder regulatorischen Stelle oder in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften aufbewahren muss.
Artikel 11. Verstoß gegen die Geheimhaltung
11.1 Bei Handeln oder Unterlassen im Widerspruch zu Artikel 8 dieses Vertrages ersetzt die MarketPlace Expert B.V. den Schaden, der aus der Verletzung der Vertraulichkeit resultiert. Unter Schaden fallen Vermögensschäden sowie sonstige Nachteile, letztere nur soweit das Gesetz einen Ersatzanspruch vorsieht. Die Haftungsbeschränkungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar.
11.2 Bei Handeln oder Unterlassen im Widerspruch zu Artikel 8 und 9 dieses Vertrages schuldet die MarketPlace Expert B.V. dem Abonnementinhaber eine Vertragsstrafe. Diese beträgt 5.000 EUR je Verstoß, maximal 20.000 EUR. Der Abonnementinhaber kann nicht sowohl Erfüllung dieser Vertragsstrafe als auch Erfüllung der Verpflichtung verlangen, mit der die Vertragsstrafe verbunden ist. Das aufgrund der Vertragsstrafe Geschuldete tritt an die Stelle des gesetzlichen Schadensersatzes oder des Schadensersatzes aufgrund Artikel 10 dieses Vertrages.
Artikel 12. Geistiges Eigentum
12.1 Der Vertrag bezweckt keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums, sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Die MarketPlace Expert B.V. wird bei der Erbringung ihrer Leistungen Softwareprogramme des Abonnementinhabers oder eines Dritten verwenden. Die MarketPlace Expert B.V. wird beraten, welche Softwareprogramme Dritter vom Abonnementinhaber bezogen werden können, damit die MarketPlace Expert B.V. ihre Leistungen erbringen kann. Die MarketPlace Expert B.V. ist jedoch nicht verantwortlich für den Inhalt der Bedingungen dieser Dritten für Nutzung und Lieferung der Softwareprogramme und/oder Dienstleistungen. Wenn der Abonnementinhaber beschließt, einen Dritten für die Lieferung der Softwareprogramme und/oder Dienstleistungen einzuschalten, wird der Abonnementinhaber selbst einen Vertrag mit diesem Dritten schließen.
12.3 Der Abonnementinhaber ist und bleibt verantwortlich für die Nutzung der in Artikel 12.2 genannten Softwareprogramme und Dienstleistungen und gewährleistet, dass die MarketPlace Expert B.V. berechtigt ist, diese Softwareprogramme und Dienstleistungen zur Erbringung ihrer Leistungen zu nutzen. Der Abonnementinhaber stellt die MarketPlace Expert B.V. frei und hält sie schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter wegen (behaupteter) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums dieser Dritten, einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechten im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 des niederländischen Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet), sowie vergleichbaren Ansprüchen in Bezug auf Know-how, unlauteren Wettbewerb und dergleichen, sofern der Anspruch durch die Nutzung der Softwareprogramme verursacht wird, die die MarketPlace Expert B.V. vom Abonnementinhaber und/oder einem Dritten im Rahmen der Erbringung der Leistung(en) nutzt.
Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1 Höhere Gewalt sind alle Umstände, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die die MarketPlace Expert B.V. keinen Einfluss hat und durch die die MarketPlace Expert B.V. vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, zu verstehen: Krankheit von Personal, Strom-, Computer-, Internet- und (Mobil-)Telefonstörungen, sowie Hindernisse bei der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, Covid-19 (Mutations-)Situationen, sowie alle Umstände, unter denen von der MarketPlace Expert B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber dem Abonnementinhaber (weiter) erfüllt.
13.2 Wenn der Zeitraum höherer Gewalt auf Seiten der MarketPlace Expert B.V. länger als sechzig aufeinanderfolgende Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass die MarketPlace Expert B.V. verpflichtet ist, irgendeinen Schaden zu ersetzen, den der Abonnementinhaber infolge dieser Kündigung erleidet. Die MarketPlace Expert B.V. ist berechtigt, vom Abonnementinhaber die Zahlung für alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu verlangen.
Artikel 14. Beendigung des Vertrages
14.1 Der Vertrag hat eine Dauer, wie zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber im Vertrag vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag von der MarketPlace Expert B.V. sowie vom Abonnementinhaber monatlich schriftlich gekündigt werden.
14.2 Die MarketPlace Expert B.V. ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen, wenn:
a. eine Partei (vorläufige) Zahlungsaufschub (surseance van betaling) beantragt, ein solcher Antrag für sie gestellt wird, oder ihr (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
b. eine Partei ihr Insolvenzverfahren beantragt, ein Insolvenzantrag gestellt wird oder sie für insolvent erklärt wird;
c. der Abonnementinhaber verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
d. eine Partei ihren Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt. Hierunter fällt auch der Fall, dass das Unternehmen in eine zu gründende oder bestehende Gesellschaft eingebracht wird oder der Unternehmenszweck geändert wird;
e. während der Arbeiten ein so gravierender Vertrauensbruch entstanden ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
14.3 Artikel 11.1 und 11.2 gelten auch für zusätzliche Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
14.4
Absatz 1: Die von der MarketPlace Expert B.V. gelieferte Content wird durch den Einsatz kostenintensiver Software erstellt, für die der Abonnementinhaber nach Beendigung des Vertrages nicht mehr zahlt. Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird die MarketPlace Expert B.V. daher die von ihr gelieferte Content beim Abonnementinhaber entfernen, indem sie diese durch die Content ersetzt, die vor dem Vertrag vorhanden war.
Absatz 2: Auf Wunsch kann der Abonnementinhaber die von der MarketPlace Expert B.V. gelieferte Content nach Beendigung des Vertrages gegen eine Vergütung behalten.
Absatz 3: Mit Content im Sinne von Absatz 2 ist die Content gemeint, die durch die Suchmaschinenoptimierung der MarketPlace Expert B.V. entstanden ist.
Absatz 4: Die in Absatz 2 genannte Vergütung ist eine einvernehmlich vereinbarte Vergütung, die in Abstimmung mit dem Abonnementinhaber zustande gekommen ist.
Artikel 15. Streitbeilegung
15.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeden Vertrag zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
15.2 Alle Streitigkeiten zwischen der MarketPlace Expert B.V. und dem Abonnementinhaber, die aus oder im Zusammenhang mit Verhandlungen, Angeboten, Aufträgen, Offerten, Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften betreffend die Erbringung von Leistungen oder sonstigen Dienstleistungen durch die MarketPlace Expert B.V. entstehen, werden dem niederländischen Gericht vorgelegt. Ausschließlich zuständig ist das Gericht Noord-Holland.


