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One Stop Shop (OSS)

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass der E-Commerce-Sektor in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt hat und Sie als Unternehmer Ihre Produkte nun über Ihren eigenen Webshop und/oder einen der anderen Online-Marktplätze wie Amazon NL oder Bol.com verkaufen. Die Verkäufe auf diesen Kanälen laufen so gut, dass es ein kluger Schachzug wäre, in den europäischen Markt zu expandieren. Dies ist der Zeitpunkt, an dem wir Sie über die Auswirkungen der Steuerregelungen informieren möchten. Das One Stop Shop (OSS)-Programm besteht seit Juli 2021. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite.
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Was ist der One-Stop-Shop?

Sie und Ihr Unternehmen sind bereit, auf dem europäischen Markt zu verkaufen. Dies bedeutet auch, dass Sie in jedem dieser Länder der Umsatzsteuer unterliegen und daher eine separate Erklärung abgeben müssen. Dank der Einführung der einzigen Anlaufstelle (One Stop Shop, OSS) kann dies viel einfacher sein, und die Umsatzsteuererklärung kann in einem Arbeitsgang erledigt werden. Praktisch, oder?

Wie funktioniert das genau?

Sie machen Angaben zu all Ihren Lieferungen in den verschiedenen Ländern, in denen Sie verkaufen und/oder Geschäfte tätigen. Diese Angaben werden von den Steuerbehörden des Landes, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, erfasst, kategorisiert und an die Länder weitergeleitet, in denen Ihr Unternehmen noch Umsatzsteuer zahlen muss. Dies geschieht elektronisch, 4 mal im Jahr. Sie müssen sich also nicht mehr mit den unterschiedlichen Erklärungsfristen in den einzelnen Ländern herumschlagen.

Die Vorteile von OSS

Mit dem OSS entfällt ein großer Teil des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit Steuern. Sie benötigen beispielsweise nur eine Umsatzsteuernummer in dem Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, und alle Steuererklärungen werden in einer einzigen Meldung zusammengefasst, was eine Menge Kopfschmerzen erspart. Die Rechnungsstellung muss nur dieses Land berücksichtigen.

Der One Stop Shop bietet auch einen finanziellen Vorteil, indem er die zusätzlichen Kosten reduziert, die häufig mit internationalen Bankabbuchungen einhergehen. Sie müssen nur einmal im Quartal eine Steuererklärung abgeben.

Nicht zu vergessen ist die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds. Wenn beispielsweise Ihr Unternehmen vor der Einführung des OSS in einem Land mit einem hohen Umsatzsteuersatz ansässig war, hatten Sie Pech, denn dies war ein Nachteil gegenüber Ihren Konkurrenten in Ländern mit einem niedrigeren Umsatzsteuersatz, die weniger Steuern zahlten. Es ist für ein großes Unternehmen nicht mehr vorteilhaft, sich in einem Land mit einem niedrigen Umsatzsteuersatz registrieren zu lassen, denn die Steuersätze sind für alle gleich, was den Wettbewerb zwischen allen Unternehmen verstärkt.

Warum wurde der One Stop Shop eingeführt?

Für die Einführung des OSS wurde am 1. Januar 2015 ein Vorgänger eingeführt, nämlich der „MOSS“ – Mini One Stop Shop. Damals sollte der MOSS die Zahlung der Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen, die in andere EU-Länder geliefert werden, vereinfachen. Denken Sie an Dienste wie Spiele oder Download-Dienste für unter anderem Musik, Video, E-Book, aber auch Telekommunikation.

Die Annehmlichkeiten des MOSS-Systems haben den EU-Gesetzgeber dazu veranlasst, es auf alle Verkäufe im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz B2C (Business-to-Consumer) auszuweiten. Dieses neue Steuermodell wurde am 1. Juli 2021 unter dem neuen Namen „One Stop Shop“ eingeführt.

Was wird sich mit der Einführung von OSS ändern?

Erstens, die Steuererklärung selbst: Mit der Einführung können Sie wählen, ob Sie das One-Stop-Shop-System nutzen wollen. Die Registrierung für das OSS ist keine Pflicht, aber sie erleichtert die Abgabe der Steuererklärung erheblich.

Vor der Einführung des OSS konnte jedes Land seinen eigenen Schwellenwert festlegen, bei dessen Überschreitung man sich in dem jeweiligen Land für die Umsatzsteuer registrieren lassen musste.

  • Mit der Einführung eines allgemeinen europäischen Schwellenwerts von 10.000 € gehört dies der Vergangenheit an.
  • Wenn Ihr Unternehmen über dieser Grenze von 10.000 Euro verkauft, haben Sie Anspruch auf den One Stop Shop!

Die Einführung dieses neuen Schwellenwerts bedeutet, dass Sie als E-Commerce-Verkäufer sorgfältig über Ihre Strategie und Struktur nachdenken müssen, z. B. über die Festlegung des Preises oder Ihrer Handelspartner.

Die Auswirkungen des One Stop Shops auf Ihre Amazon-Verkäufe

Die Online-Marktplätze sind genau wie Sie und stehen nicht still. Marktplätze wie Amazon erneuern ständig ihre Logistiksysteme. Dies ist eine Reaktion auf die Nachfrage der Verbraucher, die ihre Pakete immer schneller zugestellt haben möchten.
Amazon hat in den letzten Jahren 8 neue Distributionszentren eröffnet, darunter ein Sortierzentrum in den Niederlanden. Amazon verfügt bereits über Logistikzentren in 7 der größten EU-Länder, so dass sie noch schnellere Lieferungen an die Verbraucher innerhalb der EU gewährleisten können.

Dies ist natürlich großartig für Kunden, aber für Sie als E-Commerce-Verkäufer hat dies immer noch einige Konsequenzen für die Umsatzsteuerregistrierung, insbesondere wenn Sie Amazon Fulfilment (FBA) verwenden.

Wenn Sie FBA (Fulfillment by Amazon) verwenden, wird die Umsatzsteuerregistrierung etwas komplizierter. Dies liegt daran, dass Sie lokale Lagerbestände in den Amazon-Lagern und möglicherweise sogar in verschiedenen Ländern haben. In diesem Fall handelt es sich um eine Kombination aus der OSS-Regelung und lokalen USt.-Aufzeichnungen.

Wenn Ihr Lagerbestand in einem anderen Land gelagert wird als dem, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, und dieser Bestand durch die EU in ein anderes Land verbracht wird, muss die Verbringung bei den örtlichen Steuerbehörden angemeldet werden. Wenn dieses Produkt tatsächlich an den Kunden verkauft wird, muss es über Ihre OSS-Registrierung gemeldet werden.

Die Zusammenfassung

Natürlich wurde das OSS eingeführt, um alles einfacher zu machen, aber es kann immer noch kompliziert sein, daher die wichtigsten Punkte in einer Reihe::

  • Der OSS – One Stop Shop ist ein Steuerregistrierungssystem, das die Umsatzsteuerpflichten für alle EU-Länder regelt. Weniger Administration, weniger Kosten und fairer Wettbewerb!
  • Sie haben Anspruch auf die OSS, wenn Sie über den eingeführten Schwellenwert von 10.000 € verkaufen
  • Die OSS-Registrierung wird von dem Land aus kontrolliert, in dem Ihr Unternehmen registriert ist
  • Wichtig: Wenn Sie FBA von Amazon verwenden, müssen Sie sowohl die lokalen Umsatzsteuerregistrierungen als auch die OSS-Registrierung berücksichtigen.
  • Die Registrierung für das OSS ist keine Pflicht, aber sie erleichtert die Abgabe der Steuererklärung erheblich.

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